Keine Winterzeit!
Wir stellen übrigens nicht auf Winterzeit um, sondern stellen zurück auf Normalzeit. Sommerzeit ist die sinnlose Ausnahme.Kommentare
Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.